Richtlinien

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Richtlinien

Zasady działania Centrum Promocji Polskich Nauk Prawnych określone są przez poniższy regulamin, którego przestrzeganie bezwzględnie obowiązuje wszystkie podmioty zainteresowane. CPPNP (Zentrum für Promotion der Polnischen Rechtswissenschaften) hilft den Mitarbeitern und Doktoranden der WPiA UW (Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Warschau) bei der Internationalisierung ihrer wissenschaftlichen Arbeit, durch die Unterstützung bei der Publikation ihrer Aufsätze in angesehenen ausländischen Zeitschriften sowie bei der Bewerbung um die Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Konferenzen. Das vorliegende Dokument – im Folgenden „Richtlinien” genannt – umfasst die Bedingungen der Leistung der oben genannten Unterstützung sowie deren Einschränkungen.

I.

Gemäß des vorliegenden Dokuments:

  1. als „Mitarbeiter” der WPiA UW gilt die Person, die innerhalb der vorgesehenen Frist eine Erklärung über die Zustimmung ihrer Aufnahme zu der Anzahl N gemäß der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulwesen vom 27. Oktober 2015 über Kriterien und Modalitäten der Verleihung der wissenschaftlichen Kategorie an wissenschaftliche Einheiten (Amtsblatt 2015, Abs. 2015) eingereicht hat;;
  2. als „wissenschaftlicher Text” gilt eine Abhandlung, die die Ergebnisse der eigenen Forschung mit empirischem, theoretischen, technischem oder analytischen Charakter präsentiert und im Einklang mit den akademischen Standards angefertigt wurde.

II.

CPPNP führt die oben genannten Aufgaben durch, mittels folgender Tätigkeiten:

  1. Suche und Veröffentlichung auf der Internetseite von CPPNP der Informationen über wissenschaftliche Zeitschriften und Konferenzen;
  2. Übernahme der Kosten für Korrekturlesen von wissenschaftlichen Aufsätzen, die in Kongresssprachen verfasst wurden (Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch, Russisch, Italienisch), sowie für Übersetzung von wissenschaftlichen Aufsätzen ins Russische und Ukrainische, sofern diese für Veröffentlichung in wissenschaftlichen Zeitschriften vorgesehen sind;
  3. Hilfe bei der Suche nach Kontaktdaten der Redaktionen von wissenschaftlichen Zeitschriften und Veranstalter von Konferenzen.

III.

CPPNP übernimmt keine Kosten für Übersetzungen in Kongresssprachen, mit Ausnahme der russischen Sprache sowie keine Reisekosten für wissenschaftliche Konferenzen, auf deren der Antragsteller einen Vortrag halten soll.

IV.

CPPNP übernimmt außerdem keine Kosten für Übersetzungen oder Korrekturlesen von wissenschaftlichen Monografien bzw. von wissenschaftlichen Texten, die als Teil einer Monografie oder im Rahmen von Tagungsberichten veröffentlicht werden sollen.

V.

Die Unterstützung von CPPNP richtet sich an alle Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter, die ihre Publikationen an der WPiA UW affiliieren.

VI.

CPPNP behält sich vor, das monatliche Limit der Texte, die von CPPNP angenommen und betreut werden, auf 6 wissenschaftliche Texte festzulegen.

VII.

CPPNP behält sich außerdem vor, dem Doktoranden oder wissenschaftlichen Mitarbeiter die Unterstützung zu verweigern, wenn der Text keinen wissenschaftlichen Charakter hat. Bei Zweifeln bezüglich des Charakters des eingereichten Textes wenden sich die Mitarbeiter von CPPNP an den Dekan der WPiA UW, der eine endgültige Entscheidung über die Bewilligung der Unterstützung treffen wird.

VIII.

CPPNP verfügt über eine vom Dekan der WPiA UW angefertigte Liste der renommierten ausländischen Wissenschaftszeitschriften, die auf den Seiten des Zentrums veröffentlicht wird. Mitarbeiter und Doktoranden, die ihre wissenschaftlichen Texte in einer der Zeitschriften aus der Liste veröffentlichen möchten, können die Finanzierung von Korrekturlesen oder Übersetzung beantragen (wenn es sich bei der Publikationssprache der Zeitschrift um Russisch oder Ukrainisch handelt).

IX.

In besonders begründeten Fällen übernimmt das CPPNP auch die Kosten für Korrekturlesen des Textes, der in einer renommierten ausländischen Wissenschaftszeitschrift erscheinen soll, die sich nicht auf der oben genannten Liste befindet.

X.

Außerdem können Kosten für Korrekturlesen eines wissenschaftlichen Textes über ein juristisches oder verwandtes Thema übernommen werden, der in einer wissenschaftlichen Zeitschrift erscheinen soll, die sich nicht auf der Liste befindet, jedoch im Teil A der Auflistung von MNiSW mit mindestens 20 Punkten bewertet wird.

XI.

Personen, die eine der oben genannten Formen der finanziellen Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, legen dem CPPNP einen Vorschlag für einen wissenschaftlichen Text vor. Die Mitarbeiter vom CPPNP helfen bei der Auswahl von mindestens zwei wissenschaftlichen Zeitschriften aus der Liste (bzw. außerhalb der Liste, wenn diese die im Abs.10 genannten Kriterien erfüllt), an die der Text nach dem Korrekturlesen bzw. der Übersetzung geschickt werden soll. Die ausgewählten Zeitschriften bekommen dabei Priorität

XII.

Der Autor des Aufsatzes verpflichtet sich schriftlich, diesen für ein Rezensionsverfahren freizugeben, in mindestens zwei Zeitschriften, die gemeinsam mit CPPNP festgelegt werden, beginnend mit der Zeitschrift, die im gegebenen Fall als Priorität-Zeitschrift ausgewählt wurde. Sollte der Text von der ersten Zeitschrift nicht angenommen werden, wird er anschließend an die zweite eingereicht. Erst wenn der Text von keiner der beiden Zeitschriften angenommen wird, kann ihn der Autor an eine andere Zeitschrift für Veröffentlichung überlassen, ohne dies mit CPPNP konsultieren zu müssen.

XIII.

Wenn die mit CPPNP vereinbarte Priorität-Zeitschrift eine Veröffentlichungsgebühr verlangt und der eingereichte Aufsatz für Veröffentlichung zugelassen wird, wird die Veröffentlichungsgebühr aus dem Budget von CPPNP übernommen.